Bürostuhl Abschreibung:
Alles, was Sie wissen müssen – und eine unterschätzte Alternative

Geschäftskunden: Maximieren Sie Ihre Steuererleichterungen

lento Büromöbel & Bürostühle Abschreibung Leasing Alternative

Bürostühle, Büromöbel und andere Arbeitsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Das ist in erster Linie für Unternehmen und Selbständige interessant.

In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um die geschäftliche Abschreibung von Bürostühlen und Büromöbeln, von der Abschreibungsdauer über die AfA (Abschreibung für Abnutzung) bis hin zu speziellen Regelungen wie GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter), gehen aber auch auf häufig unterschätzte Alternativen ein.

Kann man Bürostühle von der Steuer absetzen?

Ja. Unternehmen und Selbständige können Bürostühle und auch Büromöbel von der Steuer absetzen, weil sie mit der Zeit an Wert verlieren, sei es durch Abnutzung, technologischen Fortschritt oder einfach durch das Altern der Materialien. Durch Abschreibung wird dieser Wertverlust steuerlich berücksichtigt, indem Unternehmen die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen und so ihre Steuerlast senken können.

Ob Selbständige oder Unternehmen – die Anschaffungskosten für Büroausstattung, die im Betrieb verwendet wird, zählen zu den Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Bürostühle, Büromöbel und andere Arbeitsmittel können jedoch nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie betriebsbedingt genutzt werden. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit eingesetzt werden.

Falls ein Bürostuhl auch privat genutzt wird, muss dieser Anteil der Nutzung anteilig von den abzugsfähigen Kosten abgezogen werden. Zum Beispiel, wenn ein Bürostuhl zu 80% beruflich und zu 20% privat genutzt wird, können Sie auch nur 80% der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.

Welche Abschreibungsarten gibt es für Bürostühle?

Es gibt grundsätzlich zwei gängige Methoden, die zur Abschreibung von Bürostühlen und Möbeln verwendet werden:

  • AfA (Abschreibung für Abnutzung): Die AfA ist die klassische Methode, um den Wertverlust von Büromöbeln, Stühlen und anderen Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre zu verteilen. Für Büroausstattung erfolgt die AfA nach der sogenannten linear-Methode, bei der der jährliche Abschreibungsbetrag gleichbleibt.

  • GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter): Wenn ein Bürostuhl oder ein anderes Möbelstück im Kaufpreis unter 1.000 Euro (netto) liegt, gilt er geringwertiges Wirtschaftsgut. In diesem Fall ist es möglich, den gesamten Kaufpreis sofort im Jahr der Anschaffung abzuschreiben.

GWG und Bürostuhl – Was bedeutet das konkret?

Wenn der Anschaffungspreis eines Bürostuhls oder Büromöbels unter 1.000 Euro netto liegt, können Sie die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe sofort absetzen. Der gesamte Betrag der Anschaffung kann dann direkt in der Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend gemacht. Mit dem Sofortabzug bei GWG erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast durch die sofortige Abschreibung zu optimieren.

Beispiel: Sie haben einen Bürostuhl für 600 Euro netto gekauft. Da dieser Betrag unter der GWG-Grenze liegt, können Sie ihn sofort in voller Höhe in Ihrer  Steuererklärung absetzen. Liegt der Preis über 1.000 Euro netto, dann erfolgt die Abschreibung gemäß AfA.

AfA und Bürostuhl – Was bedeutet das konkret?

Bei allen Produkten, deren Preis über der GWG-Grenze liegt, wird die AfA eingesetzt, um den Wertverlust der Möbel über die Jahre zu verteilen. Gerade für hochwertige Bürostühle und Möbel ist die AfA (Abschreibung für Abnutzung) das gängige Verfahren, um die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen.

In der Regel wird für Bürostühle und Möbel eine Abschreibungsdauer von 13 Jahren angenommen, da dies der allgemein anerkannten Regelung für Büromöbel entspricht. Die jährliche Abschreibung berechnet sich dann aus dem Anschaffungspreis geteilt durch die Anzahl der Jahre: Jährliche AfA = Anschaffungspreis / Abschreibungsdauer.

Beispiel: Sie haben einen Bürostuhl für 1.300 Euro netto gekauft. Die jährliche AfA liegt bei einer Abschreibungsdauer von 13 Jahren bei 100 Euro pro Jahr: 1.300 Euro / 13 Jahre = 100 Euro pro Jahr.

Oft unterschätzt: Leasing oder Miete als Alternative zur Abschreibung nach AfA

Gute Bürostühle und Möbel liegen sehr schnell über der GWG Grenze von 1.000 Euro. Gerade wenn nicht nur einzelne Produkte angeschafft werden, muss daher die Abschreibung nach AfA genutzt werden. Eine oft unterschätzte – und zeitlich deutlich kürzer wirkende – Alternative dazu ist das Leasing oder die Miete von Büromöbeln.

Im Gegensatz zum direkten Kauf fallen bei diesen Optionen keine hohen Anschaffungskosten an. Stattdessen wird eine monatliche Rate festgelegt, die über die Laufzeit des Vertrags gezahlt wird. Diese Raten können vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wodurch die Steuerlast sofort sinkt.

Im Vergleich zur AfA, bei der die Steuerersparnis über 13 Jahre verteilt wird, haben Miet- und Leasingverträge eine deutlich kürzere Laufzeit. Leasingverträge können schon nach 5 Jahren, Mietverträge sogar schon nach 15 Monaten enden, oft mit keiner oder nur einer geringen Restzahlung. Dadurch können Unternehmen den Großteil der steuerlichen Vorteile in einem deutlich kürzeren Zeitraum nutzen.

Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Rate ist. Selbst Komplettausstattungen mit monatlichen Raten im drei- oder sogar vierstelligen Bereich senken Ihre monatliche Steuerlast und führen zu einer direkten Entlastung. Und am Ende? Entscheiden Sie einfach selbst, ob Sie die Möbel übernehmen wollen oder den Vertrag verlängern und sich neu ausstatten lassen. 


Leasing / Miete

Abschreibung nach Afa

Schonung der Liquidität

Unternehmen zahlen monatliche Raten statt den gesamten Betrag auf einmal. Dies schont die Liquidität und ermöglicht eine flexiblere Finanzplanung.

Der Kauf muss vollständig finanziert werden, was die Liquidität im Jahr des Kaufs stark belastet.

Sofortige steuerliche Vorteile

Monatliche Raten werden direkt als Betriebsausgaben abgesetzt zur Senkung der Steuerlast. Nach maximal 6 Jahren ist der Großteil der Kosten abgesetzt.

Bei der Anschaffung neuer Büromöbel wird der Betrag über 13 Jahre abgeschrieben, was die Steuerersparnis auf einen sehr langen Zeitraum verteilt und verzögert.

Zukunftssicherheit

Am Ende des Vertrags flexibel: Büromöbel übernehmen oder zurückgegeben und gegen neuere Modelle tauschen.

Nach der Abschreibung bleibt das Unternehmen Eigentümer der Büroausstattung, die im Wert sinkt und möglicherweise veraltet.

Bessere Budgetplanung

Die festen monatlichen Raten machen die Budgetplanung einfacher und transparenter.

Hier wird ein größerer Betrag auf einmal gezahlt, was die kurzfristige Budgetierung erschwert.

IM VERGLEICH

 

Schonung der Liquidität

Leasing / Miete: Unternehmen zahlen monatliche Raten statt den gesamten Betrag auf einmal. Dies schont die Liquidität und ermöglicht eine flexiblere Finanzplanung.

Abschreibung nach Afa: Der Kauf muss vollständig finanziert werden, was die Liquidität im Jahr des Kaufs stark belastet.

Sofortige steuerliche Vorteile

Leasing / Miete: Monatliche Raten werden direkt als Betriebsausgaben abgesetzt zur Senkung der Steuerlast. Nach maximal 6 Jahren ist der Großteil der Kosten abgesetzt.

Abschreibung nach Afa: Bei der Anschaffung neuer Büromöbel wird der Betrag über 13 Jahre abgeschrieben, was die Steuerersparnis auf einen sehr langen Zeitraum verteilt und verzögert.

Zukunftssicherheit

Leasing / Miete: Am Ende des Vertrags flexibel: Büromöbel übernehmen oder zurückgegeben und gegen neuere Modelle tauschen.

Abschreibung nach Afa: Nach der Abschreibung bleibt das Unternehmen Eigentümer der Büroausstattung, die im Wert sinkt und möglicherweise veraltet.

Bessere Budgetplanung

Leasing / Miete: Die festen monatlichen Raten machen die Budgetplanung einfacher und transparenter.

Abschreibung nach Afa: Hier wird ein größerer Betrag auf einmal gezahlt, was die kurzfristige Budgetierung erschwert.

Neugierig? Jetzt Kontakt aufnehmen

Aus unser langjährigen Praxis wissen wir, dass die Anschaffung von Büromöbeln eine finanzielle Herausforderung darstellen kann, gerade in turbulenten Zeiten wie diesen. Unsere Lösung: Büromöbel Leasing oder Miete! Und das schon seit 2005.

Denn mit Leasing müssen Sie auf nichts verzichten: Leasing statt Kompromiss ist das Motto. Denn kleine monatliche Raten ermöglichen es, sich auch mal für die bessere Ausstattung zu entscheiden.