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Orientierungshilfe zur Förderfähigkeit von Bürostühlen

Fördermöglichkeiten nutzen & Teilhabe am Arbeitsleben sichern

Die Förderfähigkeit von ergonomischen oder orthopädischen Bürostühlen bzw. elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen hat in den letzten Jahren abgenommen, weil vorrangig der Arbeitgeber in der Verantwortung gesehen wird. Dennoch ist es möglich, einen Antrag auf Förderung zu stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Förderung von Bürostühlen: Grundsätzlich gilt Arbeitgeber vor Kostenträger.

Ergonomische Bürostühle &
Steh-Sitz-Schreibtische fördern lassen

Leider haben noch nicht alle Arbeitgeber rückengerechte Arbeitsplätze für Ihre Mitarbeiter geschaffen. Doch bevor man auf einen Kostenträger zugeht, sollte der Arbeitgeber einbezogen und auf die Probleme am Arbeitsplatz angesprochen werden. 

Denn in der Regel sind die Firmen am Erhalt der Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter interessiert. Die Kosten eines durch Krankheit fehlenden Mitarbeiters sind hoch. Umso mehr in Anbetrach des aktuellen Fachkräftemangels.. Idealerweise investieren Unternehmen daher präventiv in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und übernehmen die Anschaffung des ergonomischen Mobiliars. Dabei eröffnet gerade die Möglichkeit, Büromöbel & Bürostühle auch zu leasen bzw. zu mieten den Unternehmen viele Spielräume.

Die Alternativen zum Arbeitgeber:
Wer fördert noch?

Wird man vom eigenen Arbeitgeber nicht unterstützt, kann alternativ bei verschiedenen Kostenträgern ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung) gestellt werden.

In jedem Fall aber bestimmt der Arbeitgeber über die in seinen Räumen eingesetzten Arbeitsmittel. D.h. auch wenn er die benötigten Möbel oder Hilfsmittel nicht bezahlt, so muss er deren Einsatz zustimmen.

Hier haben wir die wichtigsten Antworten rund um Fragen zur Beantragung von Fördermitteln für Sie zusammengestellt:

Ziel aller Kostenträger ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern oder allgemein wiederherzustellen.

Daher können Arbeitnehmer die Bezuschussung für einen ergonomischen Bürostuhl bzw. einen höhenverstellbaren Schreibtisch beantragen, wenn die Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Rückenkrankheit eingeschränkt ist. Das gilt beispielsweise für alle, bei denen chronische Rückenleiden wie Bandscheiben- oder Wirbelsäulenprobleme zu wiederholter Arbeitsunfähigkeit führen und/oder eine Rehamaßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation erfolgt ist.

Allerdings sind die konkreten Voraussetzungen zur Förderung von Kostenträger zu Kostenträger unterschiedlich.

Wenn die nötigen Voraussetzungen gegeben sind, werden Möbel bezuschusst, die zur Ausübung der sitzenden Arbeit benötigt werden und als gesundheitsfördernd gelten. Dazu zählen ergonomische Bürostühle, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische zum Arbeiten im Sitzen und Stehen, Stehpulte, aber auch speziellere Arbeitsmittel wie Arthrodesenstühle oder individuell anzufertigende orthopädische Bürostühle.

lento Bürostühle erfüllen selbstverständlich alle gesetzlich notwenigen Richtlinien für ergonomische Bürostühle. U.a. ist festgelegt, dass aktiv dynamisches Sitzen, wie es bei einem Bürostuhl mit Synchronmechanik gegeben ist, und eine Sitzneigeverstellung vorhanden sein muss.

Je nach individueller Sachlage kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage. Sie haben eigene Beratungsstellen, die bei der Ausfüllung der richtigen Anträge und Zusammenstellung der Dokumente helfen:

Die Agentur für Arbeit gewährt Zuschüsse, wenn die Versicherungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung weniger als 15 Jahre beträgt.

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vor Ort. Er weiß, welche Leistungen und Hilfen unter welchen Umständen gewährt werden und wie die Antragstellung im Detail abläuft.

Auch Krankenkassen haben ein hohes Interesse, dass Arbeitnehmer gesund bleiben. Sie sparen Kosten durch geringere Ausfallzeiten und nicht anfallende ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen, Krankengeldzahlungen etc.

Allerdings ist die Handhabung von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich. In der Regel wird individuell und fallweise entschieden, ob eine Förderfähigkeit vorliegt.

Kontaktieren Sie den zuständigen Sachbearbeiter. Erkundigen Sie sich, unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss bewilligt wird, in welcher Höhe Sie Zuschüsse beantragen können und welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen.

Weiterführende Links:

Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)

Barmer Ersatzkasse

Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)

Innungskrankenkasse (IKK)

Kaufmännische Krankenkasse (KKH)

Techniker Krankenkassen (TK)

Die Deutsche Rentenversicherung handelt nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente. Sie übernimmt zwar bis zu 1.305,00 € der Kosten, allerdings werden seit 1. April 2019 nur noch folgende Krankheitsbilder gefördert:

Morbus Bechterew
Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
Hüft- und Kniearthrodese
Girdlestone-Hüfte
Spondylodese

Ein Bandscheibenvorfall gehört nicht mehr dazu. Dementsprechend kommt eine Kostenerstattung in der Regel nur noch für Arthrodesenstühle und individuell angefertigte orthopädische Bürostühle in Frage. Diese bieten wir leider nicht an. 

Zur Erstattung muss außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: der Antragsteller ist über 15 Jahre rentenversichert, ist mit einem Heilverfahren und anschließender Kur (Anschlussrehabilitation) mindestens 5 Jahre rentenversichert oder steht kurz vor der Rente bzw. bezieht schon Rente. 

Auch die Berufsgenossenschaften (nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder in Fällen einer Berufskrankheit), das Integrationsamt (für Beamte, Studenten, Sonderfälle und behinderte Menschen, die technische Arbeitshilfen benötigen) und die Knappschaftsversicherung kommen als Kostenträger in Frage.

Auch die benötigten Unterlagen unterscheiden sich von Kostenträger zu Kostenträger. Grundsätzlich aber gilt, je besser die Begründung, desto wahrscheinlicher ist die Bezuschussung vom Kostenträger. 

Fordern Sie die jeweiligen Antragsunterlagen des Kostenträgers an und füllen Sie diese aus.

In der Regel benötigen Sie zusätzlich ein Ärztliches Attest. Dabei attestiert der behandelnde Facharzt bzw. Orthopäde in einem medizinischen Gutachten, dass die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls bzw. eines elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischs “unabdingbar und zwingend notwendig” ist, um die „berufliche Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aufrecht zu erhalten. 

Sofern eine Rehamaßnahme durchgeführt wurde, muss attestiert werden, dass die Anschaffung dazu dient eine „erfolgreiche Rehabilitation ins Arbeitsleben zu ermöglichen“. In dem Fall sollten Sie auch den Entlassungsbericht einreichen.

Im Attest enthalten sollte auch die auf dem Krankheitsbild basierende, detaillierte Beschreibung der benötigten Stuhlfunktionen sein, z.B. eine “frei bewegliche Sitzfläche”,  eine “flexible Rückenlehne” oder eine „Lordosenstütze“. 

Häufig wird darüber hinaus eine detaillierte Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung gefordert, die belegt, wie viel und wie oft Sie sitzen.

Auch ein oder mehrere Kostenvoranschläge sind normalerweise einzureichen.

Wichtig dabei: Kaufen Sie den Bürostuhl oder den höhenverstellbaren Schreibtisch erst, nachdem Sie die Zusage zur Kostenübernahme erhalten haben. Andernfalls erlischt Ihr Anspruch. Gern beraten wir Sie ausführlich zu passenden Produkten und machen ein unverbindliches Angebot.

Wundern Sie sich nicht: Erfahrungsgemäß kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen oder Monate betragen.

Ist der Bescheid positiv, kaufen Sie die Arbeitsmittel und reichen die Rechnung dann beim Kostenträger ein. Dieser erstattet Ihnen die Kosten bis zum bewilligten Betrag.

Ist die Anschaffung teurer, ist der Unterschiedsbetrag entweder selbst zu zahlen oder durch den Arbeitgeber. Zahlen Sie selbst, gehört das Möbel Ihnen. Es kann bei einem Arbeitsplatzwechsel mitgenommen werden. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Differenz, muss individuell vereinbart werden, ob Sie das Möbel mitnehmen können oder nicht.

Sollte Ihr Antrag auf Förderung abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Daher prüfen Sie den Ablehnungsbescheid genau: Vielleicht ist das Attest des Arztes zu ungenau. Vielleicht fehlen bestimmte Informationen, die Sie zeitnah nachreichen können.

animiertes Bild einer magenta Sprechblase auf transparentem Hintergrund

Bürostuhl Förderung mit lento
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